Unsere Führerschein-Klassen

Auf dieser Seite findest Du eine kurze Übersicht aller Führerscheinklassen in unserer Fahrschule.
Zu den jeweiligen Führerscheinklassen finden sich detailierte Informationen über die Voraussetzungen und zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Pkw-Klassen

pkw-klassen

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zG
– Mitführen von Anhängern
– Alle Anhänger bis 750 kg zG,
– bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

Was wird benötigt:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über Erste-Hilfe
– Personalausweis

Mindestalter: 18/17
– Eingeschlossene Klassen: AM, L
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorie und Praxis

 

Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
– Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
– Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Was wird benötigt:
– Biometrisches Passbild
– Personalausweis

Mindestalter: 18/17
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: keine

 

Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Was wird benötigt:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über Erste-Hilfe
– Personalausweis

Mindestalter: 18/17
– Eingeschlossene Klassen: B
– Ausbildung: Praxis
– Prüfung: Praxis

 

Motorrad-Klassen

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Klasse M

Mofa
– einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
– maximal 25 km/h bbH,
– Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Was wird benötigt:
– Biometrisches Passbild

Mindestalter: 15
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorie

 

Klasse AM

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
– bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
– bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
– Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
– Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
– bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
– bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
– Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
– bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
– bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
– Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Was wird benötigt:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über Erste-Hilfe
– Personalausweis

Mindestalter: 16
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorie und Praxis

 

Klasse A1

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und /oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Was wird benötigt:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über Erste-Hilfe
– Personalausweis

Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klasse: AM
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorie und Praxis

 

Klasse A2

KRAFTRÄDER bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Was wird benötigt:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über Erste-Hilfe
– Personalausweis

Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorie und Praxis

 

Klasse A

KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Was wird benötigt:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über Erste-Hilfe
– Personalausweis

Mindestalter
a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
b) 21
Eingeschlossene Kl.: A2, A1, AM
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung:  Theorie und Praxis

 

Zugmaschinen-Klasse

zugmaschinen-klasse

Klasse L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Was wird benötigt:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über Erste-Hilfe
– Personalausweis

Mindestalter: 16 
– Ausbildung: Theorie
– Prüfung: Theorie